Wenn die Miete zu teuer ist: Wohngeld beantragen
Geringverdiener haben nicht selten Probleme, ihre Miete aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Wer keinen Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld 2 hat, kann einen Antrag auf Wohngeld stellen.
Viele Menschen haben heute finanzielle Schwierigkeiten, obwohl sie einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehen. Findet diese etwa auf Teilzeitbasis statt oder erfolgt über eine Zeitarbeitsfirma, kann es sein, dass das Gehalt eher gering ausfällt. Das Bestreiten des Lebensunterhaltes kann so zu einem echten Problem werden. Um eine Verarmung zu vermeiden, bietet der Staat gewisse finanzielle Hilfen für Geringverdiener an - schließlich soll im deutschen Sozialstaat niemand dadurch benachteiligt werden, dass er einer Arbeit nachgeht, anstatt Sozialleistungen zu beziehen. Denn im Rahmen der Sozialleistungen werden beispielsweise die Miete, Nebenkosten und ein gewisser Satz zur Sicherung des Lebensunterhalts übernommen. Teilweise haben Geringverdiener Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld 2; inwiefern dies auf den Einzelfall zutrifft, kann bei der zuständigen Behörde in Erfahrung gebracht werden.
Besteht kein Anspruch auf Sozialleistungen, gibt es die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Bei diesem handelt es sich um einen Zuschuss, der zur Miete gewährt werden kann. Eine vollständige Abdeckung der Mietkosten ist allerdings nicht möglich. Voraussetzung für den Bezug von Wohngeld ist ein Einkommen, das ausreicht, um den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Größe der Wohnung, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und nach der Höhe des Einkommens. Wird der Antrag bewilligt, gilt dies zunächst für 12 Monate. Wohngeld muss auf Initiative beantragt werden und wird nicht automatisch gezahlt. Den Antrag kann man bei der zuständigen Behörde erhalten. Dort kann man auch vorab unverbindlich berechnen lassen, wie hoch der Anspruch ausfallen würde, bevor man sich zum Wohngeld beantragen entscheidet.